Lorenz-Burmann-Schule

Stundenverteilung
Lehrgang Dachdeckermeister

Teil I: Fachpraxis

1. Dachdeckung 190 Std.
2. Dachabdichtung 65 Std.
3. Außenwandbekleidung 35 Std.
4. Metallarbeiten 60 Std.
5. Dachstuhlbau 60 Std.
6. Projektierung 5 Std.
  Gesamt:   415 Std.

Teil II: Fachtheorie

Handlungsfeld 1: Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik

1. Konstruktive Grundlagen 200 Std.
2. Dachdeckungen 70 Std.
3. Außenwandbekleidungen 25 Std.
4. Abdichtungen 60 Std.
5. Einbauteile 15 Std.
6. Dachentwässerung 15 Std.
  Gesamt:   385 Std.

Handlungsfeld 2: Auftragsabwicklung

1. Auftragsbeschaffung und Angebotserstellung 20 Std.
2. Baustellenbezogene Auftragsabwicklung 20 Std.
3. Vor- und Nachkalkulation 75 Std.
4. Rechtsvorschriften, Normen, Regeln 40 Std.
5. Mängel- und Schadensaufnahme 5 Std.
  Gesamt:   160 Std.

Handlungsfeld 3: Betriebsführung und Betriebsorganisation

1. Betriebliche Kostenrechnung 70 Std.
2. Marketingmaßnahmen 20 Std.
3. Qualitätsmanagement 15 Std.
4. Personalwesen und Kooperation 30 Std.
5. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz 20 Std.
6. Betriebs- und Lagerausstattung, Logistik 5 Std.
  Gesamt:   160 Std.

Teil III: Fachkaufmann/frau der Handwerkswirtschaft

Einzelheiten zu Teil III weiter unten Gesamt:   220 Std.

Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Einzelheiten zu Teil IV weiter unten Gesamt:   120 Std.

Gesamtstunden nach Rahmenlehrplan

1460 Std.

Teil III: Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau/ Fachkaufmann Handwerkswirtschaft

Im Rahmen der Prüfungen zum Dachdeckermeister ist auch die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau/ Fachkaufmann Handwerkswirtschaft erforderlich. In 6 Handlungsfeldern, bzw. 5 ( durch Zusammenfassungen), werden die Lernbereiche Rechnungswesen, Wirtschaftslehre und Rechtsgrundlagen vermittelt. Die Lernerfolge der Teilnehmer/Innen im Unterricht werden durch obligatorische Klassenarbeiten bewertet. Externe Referenten und externe Lernorte können den Unterricht sinnvoll ergänzen.

Der Prüfungserfolg ist abhängig von durchschnittlich mindestens ausreichenden Leistungen in den Handlungsfeldern, ungenügende Leistungen in einem Handlungsfeld können nicht ausgeglichen werden und müssen wiederholt werden.

§ 3 der Prüfungsordnung setzt für diesen 3. Prüfungsteil im Rahmen der Meisterprüfung für Dachdecker folgende Inhalte und Gliederung:

Handlungsfeld 1: Betriebsführung

  • Buchführung, vor allem EDV-gestützte Belegbuchung mittels Sage-KHK
  • Bilanzanalyse
  • Controlling
  • Existenzgründung
  • Handwerksorganisationen und Handwerksrecht

Handlungsfeld 2: Finanzwirtschaft

  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Finanzwirtschaftliche Kennziffernanalyse
  • Investitions-, Kapitalbedarfs- und Finanzplanung
  • Zahlungsverkehr und Forderungsmanagement
  • Kredite und Kreditsicherheiten

Handlungsfeld 3: Personalwirtschaft

  • § Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung
  • Personalwesen
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Handlungsfeld 4: Material- und Produktionswirtschaft

  • Inventur, Inventar, Bestandsbewertung
  • Kostenrechnung
  • Kaufvertrags-, AGB- und Bürgerliches Recht
  • Beschaffung, Produktion
  • Arbeitssicherheit
  • Versicherungen

Handlungsfeld 5: Absatz und Marketing

  • Angebotskalkulation
  • Marketing als Gesamtkonzeption
  • Werkvertrags-, Produkthaftungs- und Wettbewerbsrecht
  • Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung

Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Die berufs- und arbeitspädagogische Ausbildung umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern:

1. Allgemeine Grundlagen

  • Gründe für die betriebliche Ausbildung
  • Einflussgrößen auf die Ausbildung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
  • Beteiligte und Mitwirkende der Ausbildung
  • Anforderung an die Eignung der Ausbilder

2. Planung der Ausbildung

  • Ausbildungsberufe
  • Eignung des Ausbildungsbetriebes
  • Organisation der Ausbildung
  • Abstimmung mit der Berufsschule
  • Ausbildungsplan
  • Beurteilungssystem

3. Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden

  • Auswahlkriterien
  • Einstellung, Ausbildungsvertrag
  • Eintragungen und Anmeldungen
  • Planen der Einführung
  • Planen des Ablaufs der Probezeit

4. Ausbildung am Arbeitsplatz

  • Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereitung der Aufgabenstellung
  • Vorbereiten der Arbeitsorganisation
  • Praktische Ableitung
  • Fördern aktiven Lernens
  • Fördern von Handlungskompetenz
  • Lernerfolgskontrolle
  • Beurteilungsgespräche

5. Förderung des Lernprozesses

  • Anleiten zu Lern- und Arbeitsprozessen
  • Sichern von Lernerfolgen
  • Auswerten von Zwischenprüfungen
  • Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltenauffälligkeiten
  • Berücksichtigen kultureller Unterschiede bei der Ausbildung
  • Kooperation mit externen Stellen

6. Ausbildung in der Gruppe

  • Kurzvorträge
  • Lehrgespräch
  • Moderation
  • Auswahl und Einsatz von Medien
  • Lernen in Gruppen
  • Ausbildung in Teams

7. Abschluss der Ausbildung

  • Vorbereitung auf die Prüfung
  • Anmeldung zur Prüfung
  • Erstellen von Zeugnissen
  • Abschluss und Verlängerung der Ausbildung
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Mitwirkung bei Prüfungen

Prüfung

  • Die Prüfung im Teil IV besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
  • Im schriftlichen Teil sind aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben zu beantworten. Die Aufgaben sind frei formuliert und müssen mit eigenen Worten beantwortet werden. Die Prüfung soll höchstens 3 Stunden dauern.
  • Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder Durchführung einer selbst gewählten Ausbildungseinheit und einem anschließenden Prüfungsgespräch. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit ist im Prüfungsgespräch zu begründen. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern (Durchführung und Gespräch).