Stundenverteilung
Lehrgang Dachdeckermeister
Teil I: Fachpraxis |
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| 1. | Dachdeckung | 190 Std. |
| 2. | Dachabdichtung | 65 Std. |
| 3. | Außenwandbekleidung | 35 Std. |
| 4. | Metallarbeiten | 60 Std. |
| 5. | Dachstuhlbau | 60 Std. |
| 6. | Projektierung | 5 Std. |
| Gesamt: 415 Std. | ||
Teil II: FachtheorieHandlungsfeld 1: Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik |
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| 1. | Konstruktive Grundlagen | 200 Std. |
| 2. | Dachdeckungen | 70 Std. |
| 3. | Außenwandbekleidungen | 25 Std. |
| 4. | Abdichtungen | 60 Std. |
| 5. | Einbauteile | 15 Std. |
| 6. | Dachentwässerung | 15 Std. |
| Gesamt: 385 Std. | ||
Handlungsfeld 2: Auftragsabwicklung |
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| 1. | Auftragsbeschaffung und Angebotserstellung | 20 Std. |
| 2. | Baustellenbezogene Auftragsabwicklung | 20 Std. |
| 3. | Vor- und Nachkalkulation | 75 Std. |
| 4. | Rechtsvorschriften, Normen, Regeln | 40 Std. |
| 5. | Mängel- und Schadensaufnahme | 5 Std. |
| Gesamt: 160 Std. | ||
Handlungsfeld 3: Betriebsführung und Betriebsorganisation |
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| 1. | Betriebliche Kostenrechnung | 70 Std. |
| 2. | Marketingmaßnahmen | 20 Std. |
| 3. | Qualitätsmanagement | 15 Std. |
| 4. | Personalwesen und Kooperation | 30 Std. |
| 5. | Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz | 20 Std. |
| 6. | Betriebs- und Lagerausstattung, Logistik | 5 Std. |
| Gesamt: 160 Std. | ||
Teil III: Fachkaufmann/frau der Handwerkswirtschaft |
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| Einzelheiten zu Teil III weiter unten | Gesamt: 220 Std. | |
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik |
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| Einzelheiten zu Teil IV weiter unten | Gesamt: 120 Std. | |
Gesamtstunden nach Rahmenlehrplan |
1460 Std. |
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Teil III: Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau/ Fachkaufmann Handwerkswirtschaft
Im Rahmen der Prüfungen zum Dachdeckermeister ist auch die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau/ Fachkaufmann Handwerkswirtschaft erforderlich. In 6 Handlungsfeldern, bzw. 5 ( durch Zusammenfassungen), werden die Lernbereiche Rechnungswesen, Wirtschaftslehre und Rechtsgrundlagen vermittelt. Die Lernerfolge der Teilnehmer/Innen im Unterricht werden durch obligatorische Klassenarbeiten bewertet. Externe Referenten und externe Lernorte können den Unterricht sinnvoll ergänzen.Der Prüfungserfolg ist abhängig von durchschnittlich mindestens ausreichenden Leistungen in den Handlungsfeldern, ungenügende Leistungen in einem Handlungsfeld können nicht ausgeglichen werden und müssen wiederholt werden.
§ 3 der Prüfungsordnung setzt für diesen 3. Prüfungsteil im Rahmen der Meisterprüfung für Dachdecker folgende Inhalte und Gliederung:
Handlungsfeld 1: Betriebsführung
- Buchführung, vor allem EDV-gestützte Belegbuchung mittels Sage-KHK
- Bilanzanalyse
- Controlling
- Existenzgründung
- Handwerksorganisationen und Handwerksrecht
Handlungsfeld 2: Finanzwirtschaft
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Finanzwirtschaftliche Kennziffernanalyse
- Investitions-, Kapitalbedarfs- und Finanzplanung
- Zahlungsverkehr und Forderungsmanagement
- Kredite und Kreditsicherheiten
Handlungsfeld 3: Personalwirtschaft
- § Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung
- Personalwesen
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Handlungsfeld 4: Material- und Produktionswirtschaft
- Inventur, Inventar, Bestandsbewertung
- Kostenrechnung
- Kaufvertrags-, AGB- und Bürgerliches Recht
- Beschaffung, Produktion
- Arbeitssicherheit
- Versicherungen
Handlungsfeld 5: Absatz und Marketing
- Angebotskalkulation
- Marketing als Gesamtkonzeption
- Werkvertrags-, Produkthaftungs- und Wettbewerbsrecht
- Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Die berufs- und arbeitspädagogische Ausbildung umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern:1. Allgemeine Grundlagen
- Gründe für die betriebliche Ausbildung
- Einflussgrößen auf die Ausbildung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Beteiligte und Mitwirkende der Ausbildung
- Anforderung an die Eignung der Ausbilder
2. Planung der Ausbildung
- Ausbildungsberufe
- Eignung des Ausbildungsbetriebes
- Organisation der Ausbildung
- Abstimmung mit der Berufsschule
- Ausbildungsplan
- Beurteilungssystem
3. Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
- Auswahlkriterien
- Einstellung, Ausbildungsvertrag
- Eintragungen und Anmeldungen
- Planen der Einführung
- Planen des Ablaufs der Probezeit
4. Ausbildung am Arbeitsplatz
- Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereitung der Aufgabenstellung
- Vorbereiten der Arbeitsorganisation
- Praktische Ableitung
- Fördern aktiven Lernens
- Fördern von Handlungskompetenz
- Lernerfolgskontrolle
- Beurteilungsgespräche
5. Förderung des Lernprozesses
- Anleiten zu Lern- und Arbeitsprozessen
- Sichern von Lernerfolgen
- Auswerten von Zwischenprüfungen
- Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltenauffälligkeiten
- Berücksichtigen kultureller Unterschiede bei der Ausbildung
- Kooperation mit externen Stellen
6. Ausbildung in der Gruppe
- Kurzvorträge
- Lehrgespräch
- Moderation
- Auswahl und Einsatz von Medien
- Lernen in Gruppen
- Ausbildung in Teams
7. Abschluss der Ausbildung
- Vorbereitung auf die Prüfung
- Anmeldung zur Prüfung
- Erstellen von Zeugnissen
- Abschluss und Verlängerung der Ausbildung
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitwirkung bei Prüfungen
Prüfung
- Die Prüfung im Teil IV besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Im schriftlichen Teil sind aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben zu beantworten. Die Aufgaben sind frei formuliert und müssen mit eigenen Worten beantwortet werden. Die Prüfung soll höchstens 3 Stunden dauern.
- Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder Durchführung einer selbst gewählten Ausbildungseinheit und einem anschließenden Prüfungsgespräch. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit ist im Prüfungsgespräch zu begründen. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern (Durchführung und Gespräch).




