G1: Grundlehrgang
Grundlehrgang (Kennziffer: G-DACH1/99)
Unterweisungsplan für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im Dachdeckerhandwerk (11040)
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Thema der Unterweisung
Einführung in die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen
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Allgemeine Angaben
| Lehrgangsdauer: |
2 Arbeitswochen |
| Teilnehmer: |
Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres |
| Teilnehmerzahl: |
8 - 16 Auszubildende je Lehrgang |
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| 3 |
Stoffplan |
Zeitanteil |
| 3.1 |
Werkstoffe für Dach-, Wand- und Abdichtungsarbeiten
- verschiedene Werkstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden
- Eigenschaften beschreiben
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5 % |
| 3.2 |
Grundfertigkeiten im Herstellen von Mauerwerk, Putz und Beton
- Mauer-, Putz- und Verstrichmörtel sowie Beton nach vorgegebenem Mischungsverhältnis herstellen
- Mauerwerksteile aus Steinen erstellen
- Schornsteinköpfe aus Steinen und Formteilen herstellen
- einlagigen Wandputz herstellen
- Brettschalungen herstellen
- Bewehrungen herstellen
- Beton einbringen, verdichten und nachbehandeln
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45 % |
| 3.3 |
Verschiedene Werkstoffe für Dach-, Wand- und Abdichtungsarbeiten nach Verwendungszweck unterscheiden und Eigenschaften beschreiben
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5 % |
| 3.4 |
Grundfertigkeiten im Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
- Sortier- und Schnittholzklassen unterscheiden
- Holz- und Holzwerkstoffe lagern
- Holz- und Holzwerkstoffe bearbeiten durch Messen, Anreißen, Stemmen, Sägen, Hobeln und Bohren
- Holzverbindungen herstellen, insbesondere Überblattungen, Loch und Zapfen, Scherblatt
- Holzbefestigungen herstellen, insbesondere mit Schrauben, Nägeln, Bolzen, Dübeln, Ankern und Klammern
- Sparrenauswechselung ausführen
- Maßnahmen des vorbeugenden Holzschutzes kennenlernen
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45 % |
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100 % |
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Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
- Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden
- Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen
- Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
- Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
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