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13. März 2020: Schließung der Dachdeckerschule in Eslohe wegen Corona-Virus

Das Corona-Virus stellt die Menschen in unserem Lande in medizinischer, wirtschaftlicher und auch gesellschaftlicher Hinsicht auf eine der größten Bewährungsproben in der Nachkriegszeit. Einen wesentlichen Beitrag können wir nach den Vorgaben der Experten nur durch eine Verlangsamung der Ausbreitung dieses hochansteckenden Virus erreichen.

Dazu folgen Vorstand und Geschäftsführung des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen und seine Einrichtungen dem Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 13.03.2020 sowie der Vorgehensweise der Handwerkskammer Südwestfalen und stellen den Schulunterricht für das Berufskolleg sowie die überbetrieblichen Unterweisungslehrgänge im Bildungszentrum

ab Montag, den 16. März 2020
für mindestens 5 Wochen, dass heißt
bis 17. April 2020 ein.

Sollte eine weitergehende Schließung der Schule oder andere Maßnahmen notwendig sein, so werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen.

Die schriftliche Zwischenprüfung, welche für den 27.03.2020 geplant war, wird bis auf Weiteres verschoben. Einen neuen Prüfungstermin werden wir Ihnen dann mitteilen.

Damit wird der jetzige Berufsschulblock mit sofortiger Wirkung beendet. Die Schulunterlagen der Schülerinnen und Schüler sowie das persönliche Gepäck kann innerhalb der nächsten 3 Werktage (einschließlich Mittwoch, 18.03.2020) bei uns an der Schule abgeholt werden.

Nicht betroffen von der Absage sind die praktischen Zwischenprüfungen im Bildungszentrum, die in o.g. Zeitraum geplant sind. Sie finden wie gewohnt statt.

Weiterhin nicht betroffen sind die Fachschulen, also die Vorbereitungslehrgänge für die Meisterprüfungen im Dachdecker- und Klempnerhandwerk. Hier wird den Teilnehmern aber ausdrücklich die weitere Teilnahme freigestellt.

Die Verwaltung der Lorenz-Burmann Schule bleibt weiterhin erreichbar; wegen der hohen Nachfrage bitten wir Sie aber darum, sich nur auf wichtige und unaufschiebbare Fragen zu beschränken. Wir danken vielmals für Ihr Verständnis und werden Sie umgehend über weitere ggf. notwendige Maßnahmen oder aber die Wiederaufnahme des Schulbetriebs informieren, sobald sich die Umstände ändern und wir entsprechende Anordnungen erhalten.

Dortmund/Eslohe, 13.03.2020

Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

gez. RA Sybrecht
(HGF des IV DDH Westfalen)

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